Kirchenmusik in Lünebach

Das Hochamt am 1. Weihnachtstag um 10:30 Uhr wird vom Kirchenchor Lünebach festlich gestaltet. Der Chor singt Werke von Manfred Bühler, Robert Jones und Klaus Heizmann. Zur Einstimmung erklingen eine halbe Stunde vor dem Hochamt weihnachtliche Instrumentalstücke für Querflöte, Blockflöte und Orgel. Den Abschluss bildet das beliebte Weihnachtslied “Stille Nacht” für Chor, Gemeinde und Orgel. Das Hochamt am 2. Weihnachtstag um 09:00 Uhr wird mitgestaltet vom Musikverein Lünebach.

Schneeräumung und Streupflicht auf Straßen und Gehwegen

Die Winterzeit bringt zusätzliche Gefahren bei der Benutzung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit sich. Daher wird auf die Verpflichtung zur Straßenreinigung aufmerksam gemacht und auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

  1. Die Straßenreinigungspflicht erstreckt sich auf alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften und obliegt grundsätzlich den Eigentümern der durch sie erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte (z. B. Mieter) ist nur mit Zustim­mung der Ortsgemeinde möglich.
  2. Die Reinigungspflicht umfasst:
    • das Besprengen und Säubern von Straßen,
    • das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte mit ab­stumpfenden Mitteln. (Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grund­stücksgrenze),
    • die Schneeräumung,
    • das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf den Straßen, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung die­nen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen.
    In den Wintermonaten kommt vor allem der Schneeräumung und der Streupflicht erhöhte Bedeutung zu. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Soweit erforderlich, ist der Streupflicht mehrmals am Tag nachzukommen.
  3. Wer seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nach­kommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 300 EUR geahndet werden. Außer­dem muss im Falle eines Unfalls gegebenenfalls mit Schadener­satzansprüchen gerechnet werden.

Termine im Jahr 2013

In der vergangenen Woche haben sich Vertreter der Lünebacher Vereine getroffen um ihre Termine für das kommende Jahr bekannt zu geben. Folgende Termine wurden geplant:

1. Januar 2013: Neujahrswanderung der KG 14.00
4. Januar 2013: JHV Musikverein
5. Januar 2013: JHV der FFW
12. Januar 2013: Karnevalsparty des Sportvereins
13. Januar 2013: Kartenvorverkauf Kappensitzung bei Bäbbi
19. Januar 2013: JHV SV
26. Januar 2013: Kappensitzung
3. Februar 2013: Kinderkarneval
7. Februar 2013: Fettendonnerstag
11. Februar 2013: Rosenmontag
17. Februar 2013: Burgsonntag
23. Februar 2013: Probenwochenende MV
21. April 2013: Hl. Kommunion
30. April 2013: Aufstellen des Maibaums
1. Mai 2013: 1. Mai-Wanderung der KG Lünebach
4. Mai 2013: Frühlingskonzert des MV Eifel Echo
18. Mai 2013: Pfingstkirmes
28. Juni 2013: Sportfest mit Nachtturnier
20. Juli 2013: Inselfest
17. August 2013: VG Jugendturnier
1. September 2013:Lustiges Prümtal
10. November 2013:St. Martinsumzug
17. November 2013:Volkstrauertag
2. Dezember 2013: Treffen der Vereinsvorstände

Sie finden die Einträge selbstverständlich auch in unserem Terminkalender, sollten Termine aktualisiert werden, geschieht dies ausschließlich dort.

Einwohnersprechstunde / Terminplanung

Am Montag, 3. Dezember 2012 findet um 18:30 Uhr eine Einwohnersprechstunde statt. Im Anschluss daran um 19:00 Uhr finde eine Zusammenkunft zwecks Terminplanung für das Jahr 2013 in der ehemaligen Grundschule statt. Hierzu sind Vertreter aller örtlichen Vereine und Gruppierungen herzlich eingeladen.